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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Teilnahmebedingungen

Teilnehmen kann jeder, der bei Beginn der Veranstaltung organisch gesund ist, nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht und die dem Programm entsprechende Eignung (z.B. Schwindelfreiheit und Trittsicherheit) mitbringt. Nach erfolgter Buchung ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass diese Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Rückerstattung des Entgelts im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ist ausgeschlossen. Der Veranstalter ist von eventuellen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten, Allergien oder Behinderungen von Teilnehmern bereits bei der Buchung zu unterrichten. Diese Angaben werden streng vertraulich behandelt. Obwohl die Programme generell auf Gruppen mit behinderten Teilnehmern abgestimmt werden können, behält sich der Veranstalter vor, die Annahme von Anmeldungen – nach eingehender Beratung mit den Gruppenbetreuern – von der Durchführbarkeit der Programme mit Behinderten abhängig zu machen.

2. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch die Unterzeichnung eines Vertrags oder schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Nach Eingang der Auftragserteilung beim Veranstalter erhält der Auftraggeber eine Buchungsbestätigung.
Die erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung,
Durchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung
einschließlich Werbung für eigene Veranstaltungen verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 – 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 12 der AGB.

3. Zahlung

Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Angebotspreises fällig.
Der Restbetrag wird 7 Tage vor Programmbeginn fällig. Die Unterlagen werden Ihnen unverzüglich nach Eingang Ihrer Zahlung zugesandt.

Leistet der Teilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist breathe.earth berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu belasten.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Auftraggeber ist jederzeit vor Beginn der Veranstaltung berechtigt, vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Es ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich.

Bei einem Rücktritt bis zum 14. Tag vor der Veranstaltung entstehenden dem Kunden keine Kosten, sofern auch dem Veranstalter keine unmittelbaren Kosten (z.B. durch Stornierungskosten bei einem Hotel oder andere Ausfallgebühren) entstehen. Der Veranstalter wäre in einem solchen Fall berechtigt, solche Kosten an den Kunden weiter zu berechnen.

Im Fall einer Absage mit kürzerem Vorlauf, ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen:

– Bis zum 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% des Gesamtpreises
– Bis zum 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 80% des Gesamtpreises
– Ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtpreises

Schlechtes Wetter oder kalte Temperaturen sind kein Grund, eine Veranstaltung nicht wahrzunehmen oder eine Terminverschiebung zu fordern. Lediglich im Fall einer witterungsbedingten Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung, die festzustellen dem Ermessen des Veranstalters obliegt, werden Teilnehmer informiert und ihnen Alternativtermine für dieselbe Veranstaltung vorgeschlagen. Eine witterungsbedingte Terminverschiebung führt nicht zu einem Anrecht auf die Erstattung des Kaufpreises.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde spontan einzelne Veranstaltungsleistungen nicht in Anspruch (z.B. aufgrund einer verspäteten Anreise des Kunden oder aufgrund kalter Witterung), bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den Veranstaltungspreis bestehen. Es liegt im Ermessen des Veranstalters für einzelne angefallene Veranstaltungsleistungen eine Erstattung in Gutscheinform zu vergeben. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Veranstaltungspreises für die betreffenden Veranstaltungsleistungen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten oder auch nach Beginn der Veranstaltung durch die Veranstaltungsleitung den Veranstaltungsvertrag kündigen:

– wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung unbeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Teilnehmer kann vor oder während der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen ist. Der Veranstalter behält dabei den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.

– wenn bei Einzelbucher-Veranstaltungen bis zu drei Tage vor Beginn der Veranstaltung die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter setzt die Teilnehmer hiervon sofort in Kenntnis und nennt diesen umgehend Ersatztermine, an denen sie die Veranstaltung wahrnehmen können. Weitergehende Ansprüche wie der Rückzahlung des Kaufpreises sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Veranstaltung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, ungenügende Schneelage, Dauerregen, Überflutung) erheblich gefährdet, beeinträchtigt, erschwert oder verhindert oder ist die Sicherheit des Auftraggebers nicht mehr gewährleistet, so kann nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen oder örtlichen Verlegung, der Veranstalter den Vertrag kündigen. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine solche Kündigung auch sehr kurzfristig erfolgen kann.

Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung in Rechnung stellen, sofern der Kunde den vom Veranstalter zu erbringenden Versuch zur Durchführung der Veranstaltung an einem Ersatztermin in angemessener zeitlicher Nähe nicht in Anspruch nimmt.

Kündigt sich das Wetter in einer Art und Weise an, zu der der Kunde die Veranstaltung nicht durchführen möchte (Wind, Schauer, Gewittergefahr, kalte Temperaturen), ist er selbst in der Bringschuld, sich beim Veranstalter zu melden, da dieser sich nur im Fall erforderlichen Absage aufgrund höher Gewalt und aus Sicherheitsgründen zu einer Absage beim Kunden melden würde. Es greift in diesem Fall §6.

Ist die Veranstaltung eine Einzelbucher-Veranstaltung und durch Vermittlung eines provisionsberechtigten Dritten zustande gekommen (z.B. Online-Eventportal) und musste die Veranstaltung infolge höherer Gewalt abgesagt werden, nennt der Veranstalter dem Kunden zeitnah Ersatztermine, an denen er die Veranstaltung wahrnehmen kann und sorgt ggf. für die nötige Verlängerung des über den Dritten erworbenen Tickets.

Kann oder möchte der Teilnehmer keinen der Ausweichtermine nutzen und das Ticket auch nicht auf eine andere Person übertragen, hat er keinen Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises vom Veranstalter.

8. Film- und Fotoaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt (nicht verpflichtet), während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zur Dokumentation zu erstellen, die er verpflichtend dem Kunden nach der Veranstaltung unentgeltlich zur Verfügung stellen muss. Zugleich ist er aber berechtigt, dieses Bildmaterial ohne ausdrückliche Freigabe durch einzelne abgebildete Personen zum Zweck der Werbung (z.B. für Homepage oder Druckerzeugnisse) für eigene Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber kann dem Veranstalter gegenüber Film- oder Fotoaufnahmen schriftlich untersagen. Erfolgt diese Untersagung nicht, so hat der Auftraggeber selbst dafür Sorge zu tragen, dass das Einverständnis der Teilnehmer zu den Aufnahmen vorliegt und dadurch keine Datenschutzrechte von Teilnehmern verletzt werden.

9. Haftung

Der Veranstalter schuldet die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Veranstaltungsleistungen.
Er haftet für Schäden aus Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Er haftet außerdem für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Mitarbeiters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

Der Teilnehmer haftet für ihm zuzurechnende Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste am Material aus dem Bestand des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung gelten, insbesondere Hotel, Jugendherberge, Bustransfer. Der Veranstalter haftet nicht für die vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen der dem Teilnehmer unterstellten und aufsichtsbedürftigen Personen, wie zum Beispiel Kindergruppen oder Schulklassen. Die Aufsichtspflicht der jeweiligen Teilnehmer, Lehrer oder Eltern bleibt bestehen. Auch bei Einzelbucherveranstaltungen bleibt die Aufsichtspflicht der Eltern für Teilnehmer unter 16 Jahren bestehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer, bei Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem offiziellen Ende der jeweiligen Veranstaltung und für Risiken, die nicht vorhersehbar, nicht beeinflussbar oder nicht zu vertreten sind.

Dem Teilnehmer muss bewusst sein, dass die Programme des Veranstalters teilweise Gefahrensportarten sind und bedingt durch das Gelände und die jeweilige Tätigkeit ein erhöhtes Verletzungsrisiko beinhalten können, insbesondere bei alpinen Touren, Klettern, Höhlen, Radtouren, Wassersport. Daher hat sich der Teilnehmer im Zweifelsfall eigenverantwortlich wegen der höheren körperlichen Belastung im Zweifelsfall durch einen Arzt untersuchen zu lassen.
Der Teilnehmer nimmt zu Kenntnis, dass bei der Durchführung der Veranstaltungen folgende Gefahren entstehen können: Stein- und Eisschlag, Sturz, Absturz, Umsturz, Spaltensturz, Mitreißgefahr, Kälte- und Hitzeschäden insbesondere Unterkühlung, Lawinengefahr, Gefahr durch Materialversagen. Der Veranstalter übernimmt lediglich die Haftung im oben ausgeführten Rahmen. Der Abschluss einer Auslandskranken-, Reiserücktritts-, bzw. Unfallversicherung wird empfohlen.

10. Geltendes Recht und Gerichtsstandvereinbarung

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Innsbruck. Es wird österreichisches Recht vereinbart.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge.

12. Datenschutz – Personenbezogene Daten

12.1 Zweck der Verarbeitung

Breathe.earth verarbeitet Kundendaten zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie zu Werbezwecken für eigene Angebote, gemäß Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO. Bei der Verarbeitung unterstützen uns teilweise externe Dienstleistungspartner. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert, mindestens jedoch entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

12.2 Betroffenenrechte

Für die Wahrnehmung ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 der DSGVO genügt eine kurze Mitteilung. Auf das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) wird hiermit hingewiesen.

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